Pakt für den Sport

Zwischen

der Stadt Marsberg, vertreten durch
Bürgermeister Hubertus Klenner und Stadtoberverwaltungsrat Bernd Follmann

und

dem Stadtsportverband Marsberg vertreten durch
1. Vorsitzenden Herrn Franz-Josef Weiffen und Geschäftsführerin Frau Ursula Reineke

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

Präambel

Die Vertragsschließenden erkennen an, dass der Sport ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Marsberg ist und dass er mit seinen vielfältigen Funktionen einen zentralen Stellenwert einnimmt.

Der Sport unterstützt und fördert im besonderen Maße die soziale Integrationskraft, die Gesundheit, die Bildung, das gesellschaftliche Engagement sowie das demokratische Handeln.

Die Vertragsparteien haben sich gemeinsam das Ziel gesetzt, durch einen "Pakt für den Sport" notwendige Rahmenbedingungen und Aufgabenschwerpunkte für die Zukunft zu schaffen.

Mit dem "Pakt für den Sport" soll in Marsberg der in der Landesverfassung festgelegte Auftrag zur Pflege und Förderung des Sports auf kommunaler Ebene verbindlich umgesetzt werden. Hierdurch soll die Planungssicherheit für die künftige Sportförderung verbessert werden. Die Stadt Marsberg und der Stadtsportverband Marsberg e. V. bekennen sich zu den Aufgaben und Zielen der zwischen der Landesregierung und dem LandesSportBund am 22.1.2002 getroffenen Vereinbarung für einen Pakt für den Sport. Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragsschließenden konkrete Maßnahmen und Ziele für die Themenbereiche Sportangebote, Sportanbieter, Engagement, Sporträume, Finanzen und Netzwerke.

I
Sportangebote

Die Sportangebote sind aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Strukturen nach den Bedürfnissen vielfältig und attraktiv zu gestalten. Im Vordergrund stehen dabei der Breitensport, die Gesundheitsförderung sowie der Leistungssport. Die Sportangebote sind dem Sportbedarf der Bevölkerung anzupassen, vorhandene Sportangebote sind zu optimieren und neue Sportangebote zu entwickeln.

Um die Sportangebote der Bevölkerung in Marsberg zu vermitteln, wird der Stadtsportverband über die Sportmöglichkeiten über die Homepage der Stadt und des Stadtsportverbandes informieren, z. B. über einen Link zur Website des Stadtsportverbandes. Die Information ist jährlich zu aktualisieren. Die örtlichen Sportvereine sollen eine zentrale Rolle für die Veranstaltungen und Durchführung ausserunterrichtlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule spielen. Die Sportvereine erhalten mit ihrem Angebot Vorrang vor Angeboten anderer Anbieter.

II
Sportanbieter

Die Stadt unterstützt die Vorrangstellung der Sportvereine im Rahmen ihrer Sportpolitik. Sie wirkt darauf hin, dass sich die Sportangebote der Volkshochschule auf Einführungskurse in Sportarten beschränken, soweit die Durchführung von Folgeangeboten durch die Sportvereine geleistet wird.

Soweit die Stadt - Sportamt - Sportveranstaltungen vorbereitet, plant und durchführt, so erfolgt dies in Abstimmung mit dem Stadtsportverband.

Neue Entwicklungen z. B. im Bereich des Breitensports, Gesundheitssports und des Sports für Ältere sind zu unterstützen. Die Entwicklung neuer Sportangebote soll vorrangig durch die Sportvereine erfolgen.

Im Rahmen der Feststellung des Istzustandes sind die vorhandenen Sportangebote zu analysieren. Hierbei sind auch die schulischen Angebote zu berücksichtigen.

III
Engagement

Die Vertragsparteien unterstützen das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen. Die Stadt fördert die Qualifizierung vor allem von Übungsleitern durch Zuschüsse aus den Mitteln, die dem Stadtsportverband zur Verfügung stehen.

IV
Sporträume

Um die vorhandenen Sportstätten und die jeweiligen Nutzer zu erfassen, entwickeln Stadt und Stadtsportverband einen Sportstättenatlas. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung des Sportbedarfs in der Bevölkerung wird ein gemeinsames Sportstättenkonzept entwickelt.

Im Rahmen der Erstellung des Sportstättenatlas stellen Stadt und Stadtsportverband jährlich gemeinsam den Umfang des Instandsetzungsbedarfs der Sportanlagen fest und erstellen gemeinsam eine Prioritätenliste. Die Stadt Marsberg unterstützt die Sportvereine weiterhin dadurch, dass sie die kommunalen Sportanlagen unterhält und pflegt und den Vereinen ohne weitere Kostenerhöhung zur Verfügung stellt, soweit die Finanzsituation der Stadt dies auch in Zukunft zulässt.

Bei der Vergabe von Belegungszeiten für kommunale Sportstätten hat der Schulsport Vorrang vor dem Vereinssport. Die Sportvereine, die dem Stadtsportverband angeschlossen sind, haben Vorrang vor anderen Nutzern. Die Hallenbelegungspläne für die Zeiten außerhalb der schulischen Nutzung stellt der Stadtsportverband jährlich bis zum 01.10. auf und legt sie der Stadt Marsberg vor. Die Stadt stellt sie anschließend den beteiligten Sportvereinen zur Verfügung.

Die Stadt unterstützt die Durchführung von Großveranstaltungen durch die Sportvereine und den Stadtsportverband und stellt hierfür die erforderlichen Sportflächen zur Verfügung. Bei Stadtmeisterschaften werden die Sportstätten kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollte Mithilfe durch den Bauhof erforderlich werden, wird dies ebenfalls kostenlos ermöglicht.

Vor Abschluss von Nutzungsverträgen für kommunale Sportanlagen mit einzelnen Sportanbietern holt die Stadt eine Stellungnahme des Stadtsportverbandes ein.

V
Finanzen

Die Stadt erlässt Sportförderrichtlinien. Diese Sportförderrichtlinien sind zuvor zwischen der Stadt und dem Stadtsportverband mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zu erörtern. In den Förderrichtlinien sollen Bezuschussungsrichtlinien erarbeitet werden, die u. a.

berücksichtigen.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Sportpauschale des Landes für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zur Verfügung gestellt wird. Es soll angestrebt werden, dass bei den Maßnahmen, die mit der Sportpauschale finanziert werden, ein städtischer Eigenanteil in der Höhe, die vor Einführung der Sportpauschale üblich war, eingesetzt wird.

Außerdem wird festgelegt, dass auch Mittel aus der Schulpauschale für obige Maßnahmen für von Schulen mit benutzten Sportstätten eingesetzt werden können.

Eine Unterstützung von investiven Maßnahmen an vereinseigenen Sportstätten ist auch dann möglich, wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wurde; allerdings ist bei der Stadt zuvor die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen. Die Reihenfolge der finanziellen Abwicklung richtet sich nach der ausgearbeiteten Prioritätenliste (siehe Sporträume).

Der Stadtsportverband wird bei der Aufstellung des kommunalen Sportatlas gehört und beteiligt.

VI
Netzwerk

Die Stadt und der Stadtsportverband sind sich darin einig, dass die zentralen Angelegenheiten des Sports in einem eigenständigen Sportausschuss des Rates behandelt werden. Hier ist der Stadtsportverband mit einem beratenden Mitglied vertreten. Soweit Fragen des Sports in anderen Ausschüssen oder kommunalen Gremien erörtert werden, soll der Stadtsportverband Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen. Die Stadt wird den Stadtsportverband in diesen Fällen rechtzeitig informieren. Der Stadtsportverband und die Sportvereine unterstützen aktiv die Arbeit im Stadtmarketing und arbeiten dort an der Stadt- und Sportentwicklung mit.

Der Stadtsportverband und die Stadt führen zu bestimmten Themenbereichen des Sports Stadtforen für den Sport durch, zu dem alle gesellschaftlichen relevanten Gruppen und interessierte Bürger eingeladen werden.

VII
Gültigkeitsdauer

Dieser Pakt für den Sport wird für die Dauer der jetzigen Wahlperiode des Rates abgeschlossen. Er kann innerhalb der ersten 6 Monate der neuen Wahlperiode von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Wird von der Kündigungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht, so gilt der Pakt für den Sport bis zum Ende der jeweiligen Wahlperiode des Rates.

Marsberg, im Mai 2005

Gezeichnet
H. Klenner        F.-J. Weiffen     B. Follmann     U. Reineke

Unterzeichnung des 'Pakt für den Sport'
v.l. Bernd Follmann, Hubertus Klenner, Franz-Josef Weiffen, Ursula Reineke

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